Rechtsprechung
BGH, 20.08.2013 - IX ZB 2/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 ZPO, § 67 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 575 Abs 1 S 1 ZPO
Streithilfe: Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen den die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss des Berufungsgerichts durch den Streithelfer - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einlegen eines Rechtsmittels durch den einfachen Streithelfer i.R.d. Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Einlegung eines Rechtsmittels durch einfachen Streithelfer nur während Rechtsmittelfrist für Hauptpartei
- rewis.io
Streithilfe: Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen den die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss des Berufungsgerichts durch den Streithelfer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einlegen eines Rechtsmittels durch den einfachen Streithelfer i.R.d. Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Regressfalle: Keine gesonderte Rechtsmittelfrist für Streithelfer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Rechtsmittelfrist für den einfachen Streithelfer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Streithelfer muss Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfrist seiner Partei einlegen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Regressfalle: Keine gesonderte Rechtsmittelfrist für Streithelfer! (IBR 2013, 721)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 04.08.2011 - 1 S 1970/07
- OLG München, 17.11.2011 - 32 U 3282/11
- BGH, 20.08.2013 - IX ZB 2/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1400
- ZIP 2013, 2032
- MDR 2013, 1240
- NJ 2014, 39
- FamRZ 2013, 1888
- WM 2013, 2097
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.05.2012 - VII ZR 24/11
Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde des Streithelfers
Auszug aus BGH, 20.08.2013 - IX ZB 2/12
Das gilt auch für die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen den die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss des Berufungsgerichts, wenn sich die Hauptpartei bereits im Berufungsverfahren nicht mehr aktiv beteiligt hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012, VII ZR 24/11, NJW-RR 2012, 1042).Dieser nimmt nur fremde Rechte wahr (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - VII ZR 24/11, NJW-RR 2012, 1042 Rn. 3).
- BAG, 17.08.1984 - 3 AZR 597/83
Verfahrensrecht - Rechtsmittelfrist für einfachen Streithelfer?
Auszug aus BGH, 20.08.2013 - IX ZB 2/12
Hat danach die vom Streithelfer unterstützte Partei, hier die Klägerin, eine für sie gesetzte Notfrist, hier die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde, versäumt, so kann die ausgeschlossene Prozesshandlung nicht durch den Streithelfer wirksam nachgeholt werden (…BGH, aaO Rn. 5 f; vgl. auch BAG, Beschluss vom 17. August 1984 - 3 AZR 597/83).
- OLG Brandenburg, 18.03.2020 - 4 U 53/19
Rücktritt vom Kaufvertrag für einen Pkw
Die Berufung der Streithelferin ist zulässig, da sie für die von ihr unterstützte Hauptpartei - die Beklagte - gemäß §§ 66 Abs. 2, 67 ZPO Rechtsmittel einlegen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 23.08.2016 - VIII ZB 96/15, Rn. 14 ff., juris), und zwar auch, wenn die unterstützte Partei - wie hier - selbst keinen Gebrauch davon macht (…BeckOK/Dressler, ZPO, 35. Edition, § 67 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 20.08.2013 - IX ZB 2/12, NJW-RR 2013, 1400 Rn. 4). - OLG Naumburg, 29.07.2014 - 10 W 28/14
Sofortige Beschwerde des unselbstständigen Streithelfers: Beginn der …
Der unselbständige Streithelfer kann aber ein Rechtsmittel nur innerhalb der Rechtsmittelfrist der Hauptpartei einlegen (BGH, Beschluss vom 20.08.2013, Aktenzeichen: IX ZB 2/12, zitiert nach juris).